Hartelt: „Das gehandelt werden muss, steht außer Frage, wir stellen uns der Verantwortung! Die geltenden Regelungen des Naturschutzgesetzes müssen um Regelungen für eine Entnahmequote ergänzt werden!“
Wellershoff: „In Brandenburg müssen jährlich rund 80 Wölfe entnommen werden. Die Politik muss dafür jetzt einen rechtssicheren Rahmen schaffen!“
Berlin ● Die Verbände im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) haben am gestrigen Mittwoch im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ein Modell für das zukünftige Bestandsmanagement der Wölfe in Deutschland vorgestellt. Der selbst nach vorsichtigen Bestandserhebungen spätestens in diesem Jahr die Grenze von 2.000 Tieren deutlich übersteigende Wolfbestand mache es unabdingbar, dass die bislang geltenden Gesetze um ein Verfahren für die Be-grenzung des Wolfsbestandes ergänzt werden. „Es kann keinen Zweifel geben, dass die Ausbreitung der Wölfe mittlerweile in mehreren Bundesländern anfängt aus dem Ruder zu laufen“, machte Eberhardt Hartelt, Vorstand im Aktionsbündnis Forum Natur und Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes, anlässlich der Vorstellung deutlich. Es müsse daher ein gesetzliches Verfahren geschaffen werden, welches die Anzahl der für die einzelnen Bundesländern zulässigen Wölfe unter Akzeptanzgesichtspunkten definiert und darauf aufbauend eine Entnahmequote festlegt.
Das von den Verbänden unter Mitwirkung renommierter Wildbiologen vorgeschlagene Modell baut auf der Ermittlung der „Geeignetheit der deutschen Wolfslebensräume“ auf und verschneidet diese mit dem vorhandenen Wolfsbestand. „Wir schlagen ausdrücklich ein Modell vor, welches in beiden Grundparametern auf den offiziellen Wolfszahlen und Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aufbaut“, betont Hartelt. Auf diesen Daten basierend werde ein sogenannter Akzeptanzbestand für Wölfe ermittelt, der sich im Korridor der vollständigen Besetzung (Obergrenze) aller für Wölfe geeigneten Gebiete und einem Besatz mit lediglich 60 % (Untergrenze) ein-pegele. Aus dem Mittelwert von Obergrenze und Untergrenze ergäbe sich eine Entnahmequote für jedes einzelne Bundesland, die durch die Jägerschaft zu vollziehen sei. Aus diesem Grunde müsse der Wolf auch in das Jagdrecht aufgenommen werden. Die Verbände machten deutlich, dass der Vollzug einer solchen Entnahmequote bereits heute für die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt notwendig sei.
Das vorgestellte Modell wurde mathematisch zunächst für das Land Brandenburg durchgerechnet, da in diesem mittlerweile weltweit die höchste Wolfsdichte vorherrschen würde. Für Brandenburg ergibt sich daraus der Bedarf ab dem Wolfsjahr 2022/23 insgesamt 80 Wölfe zu entnehmen, damit sich die Anzahl der Tiere langfristig auf den tragbaren Wolfsbestand von rund 510 Wölfen einpegeln könne. „Der Verbändevorschlag zeigt deutlich, dass in Brandenburg schnellstmöglich die Voraussetzung für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen auf Basis des geltenden Naturschutz- wie Jagdrechtes geschaffen werden muss. Das aktuelle „rumdoktern“ an einer unpraktikablen Wolfsverordnung ist reine Zeitverschwendung“, macht Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Lan-desjagdverbandes Brandenburg, deutlich. Die Politik sei daher in der Pflicht, sowohl das Bundesnaturschutzgesetz wie auch die Vollzugmöglichkeit in den einzelnen Bundesländern verlässlich zu regeln.
Ansprechpartner: Gregor Beyer, Projektkoordinator, +49 (151) 22655769